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Allgemeine Geschäftsbedingungen
KAPSTO Online-Shop 

(Stand 01.12.2021)

1. Geltungsbereich / Anbieter

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Pöppelmann GmbH & Co KG Kunststoffwerk-Werkzeugbau (nachfolgend kurz Pöppelmann), insbesondere deren Angebote, Musterlieferungen und Verkäufe, welche über die Internetadresse https://shop.kapsto.com/ (nachfolgend KAPSTO Online-Shop genannt) präsentiert werden und/oder zustande kommen.
(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende und/oder abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt selbst dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Einkaufsbedingungen die Ware vorbehaltlos liefern.
(3) Wir behalten uns das Recht vor, diese geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, insbesondere aufgrund von Änderungen oder Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Änderungen gelten ausnahmslos nur für neue Bestellungen, die nach unserer Bekanntgabe der Änderung erfolgen. Da Änderungen seit dem letzten Besuch des Online-Shops möglich sind, muss der Kunde die, auf der Webseite des KAPSTO Onlineshops veröffentlichten, Geschäftsbedingungen überprüfen, bevor die Bestellung ausgelöst wird.
(4) Das Produktangebot des KAPSTO Online-Shops richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer sind. „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen (auch öffentliche Einrichtungen) oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 Abs. 1 BGB). Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht abgeschlossen.
(5) Neben der Prüfung der Unternehmereigenschaft im Rahmen der Registrierung (Benutzerkontoeröffnung) und im Bestellprozesses sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft durch Vorlage geeigneter und aktueller Belege, insbesondere Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung vom Kunden zu verlangen.

2. Registrierung im Onlineshop

(1) Der Kunde muss sich für die Nutzung unseres KAPSTO Online-Shops registrieren. Hierfür notwendig ist die Benennung einer unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Person, welche vom Kunden entsprechend zur Anmeldung und Nutzung des KAPSTO Online-Shops bevollmächtigt ist. Die Registrierung erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung zu unserem Onlineshop besteht nicht. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
(2) Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist mit der Registrierung für den Kunden keinerlei Kaufverpflichtung verbunden.

3. Vertragsschluss / Preise / Rechnung

(1) Das im KAPSTO Online-Shop präsentierte Warensortiment ist freibleibend und stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar Waren zu bestellen. Änderungen im Sortiment, Preisen und Kosten bleiben vorbehalten.
(2) Aus dem angebotenen Warensortiment können Artikel ausgewählt und in einem Warenkorb unverbindlich vorgemerkt werden. Korrekturen können im Warenkorb hinsichtlich der Anzahl durch Eintragung einer anderen Zahl und hinsichtlich Auswahl des Produkts durch Löschen des Artikels und ggfs. neuer Auswahl des Produkts nebst gewünschter Anzahl vorgenommen werden. Vor dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben nochmals zu prüfen und bei Bedarf mit Hilfe der im Bestellprozess hierfür vorgesehenen Korrekturhilfen zu ändern. Der Bestellvorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen.
(3) Mit Abschluss der Bestellung durch Anklicken des Feldes „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb befindlichen Produkte ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und enthält die jeweiligen Bestelldaten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Annahme des Angebotes des Kunden annehmen. Eine Auftragsbestätigung per E-Mail gilt als Annahmeerklärung.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit andere Sprachen verwendet werden, insbesondere für die Allgemeine Geschäftsbedingungen, ist die deutsche Version verbindlich.
(5) Wir sind berechtigt, die jeweilige Bestellmenge zu begrenzen. Dies bezieht sich sowohl auf die Anzahl der bestellten Produkte im Rahmen einer Bestellung als auch auf die Aufgabe mehrerer Bestellungen desselben Produkts.
(6) Der Kaufpreis ist der von uns genannte Preis, oder wo nicht im Einzelnen genannt, der in unseren aktuellen Preislisten aufgestellte Preis, wie er zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist. Die in unserem KAPSTO Online-Shop angegebenen Warenpreise gelten vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen für Lieferung ab Werk (EXW Incoterms 2020), insbesondere ausschließlich Service- und Versandkosten, Verpackung und Versicherung. Alle Preise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer kommt in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe hinzu. Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen.
(7) Service-, Versand- und Verpackungskosten sind vom Kunden zu tragen. Nähere Einzelheiten zu den jeweiligen Kosten finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Onlineshop bzw. im jeweiligen Bestellprozess. Bei einer Verbringung der Ware ins Ausland können Steuern, Zölle und sonstige Kosten der Zollabwicklung anfallen, die zusätzlich vom Kunden zu tragen sind.
(8) Eine Berechnung der Umsatzsteuer unterbleibt nur in den Fällen, in denen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, insbesondere wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Bestellers beruht und wir die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnten, schuldet der Kunde die entgangene Steuer.
(9) Für den Fall, dass die Ware in das Ausland verbracht wird, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, uns zum Nachweis des Erhalts der Lieferung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Lieferung eine Gelangensbestätigung i.S.d. § 17b UStDV zu übersenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von dem Kunden die Umsatzsteuer auf ausgestellte Rechnungen nachfordern.
(10) Wir sind berechtigt die Rechnung als elektronische Rechnung (Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird, z.B. als PDF-Dokument) per E-Mail an den Kunden zu senden. Wir können aber nach eigenem Ermessen die Rechnung auch auf Papier an den Kunden übersenden.
(11) Ändern sich nach Abgabe der Bestellung oder nach Auftragsbestätigung bis zur Lieferung die maßgebenden Kostenfaktoren, insbesondere Material, Energie oder Personal um mehr als 5%, so ist jede Partei berechtigt, eine Preisanpassung zu verlangen. Diese hat sich danach zu bemessen, wie der maßgebliche Kostenfaktor den Warenpreis verändert hat.
(12) Bei neuen Aufträgen sind wir nicht an vorhergehende Preise gebunden.

4. Zahlungsarten und -bedingungen / Verzug

(1) Wir stellen folgende Zahlungsarten zur Verfügung: Rechnung und Vorkasse.
(2) Beim Kauf auf Rechnung ist der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Werktagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Bei der Zahlungsart Vorkasse, wird unsere Forderung mit Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden fällig. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Auftragsbestätigung auf das von uns angegebene Konto zu bezahlen. Sofern wir bis zum Ablauf von 10 Tagen einen Zahlungseingang nicht feststellen können, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir teilen dies dem Kunden mittels Stornierung des Auftrags per E-Mail mit.
(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
(5) Die nachhaltige Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, berechtigen uns zur sofortigen Fälligstellung aller Forderungen. Darüber sind hinaus sind wir in diesem Fall berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder sonstige angemessene Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.

5. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Forderungen aufrechnen. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden können wir ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber allen zukünftigen Bestellungen und den bereits bestätigten aber noch nicht ausgelieferten Warenbestellungen geltend machen.

6. Lieferung, Transportgefahr, Liefertermine, Fristen

(1) In unserem KAPSTO Online-Shop sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche die jeweiligen zusätzlich zum Warenpreis zu zahlenden weiteren Kosten angegeben.
(2) Ein Versand ist ausschließlich innerhalb folgender Länder möglich: Deutschland, Großbritannien, Irland, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, Österreich, Schweiz, Polen, Italien und Frankreich, Spanien, Portugal, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Schweden, Finnland, Litauen, Lettland, Estland, Rumänien, Bulgarien, Griechenland und Zypern (Liefergebiet). Bestellungen mit Lieferwunsch an andere als die hier angegebenen Länder sind nur außerhalb des Onlineshops möglich. Hierzu kann für eine Bestellanfrage neben den üblichen Kommunikationsmedien auch das Kontaktformular des Onlineshops genutzt werden.
(3) Die Warenlieferung erfolgt FCA, unser Werk (Incoterms 2020), mit der Besonderheit, dass wir zusätzlich den Beförderungsvertrag mit einem nach unserer Wahl in unserer Auftragsbestätigung benannten Frachtführer auf Kosten des Käufers abschließen und die Ware diesem zu Auslieferung übergeben. Je nach Umfang der Bestellung erfolgt der Transport durch General Logistics Systems Germany GmbH & Co. OHGs (GLS) oder eine von uns beauftragte Spedition. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden in der Bestellung benannten Lieferanschrift. Die jeweils anfallenden Transportkosten sind im Bestellvorgang genannt.
(4) Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht in dem Fall, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Sendung an die Transportperson übergeben worden ist oder zur Versendung unser Lager verlassen hat.
(5) Der Kunde ist soweit wir nicht gesetzlich oder vertraglich hierfür verpflichtet sind, ist der Käufer für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Ausfuhr, Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich. Zölle und sonst aufgrund von Vorschriften außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Steuern, Abgaben, Gebühren sowie damit in Zusammenhang stehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
(6) Soweit nicht anderweitig von vereinbart, beträgt die Lieferfrist innerhalb des Liefergebietes beim Transport durch die von uns bestimmte Transportperson beträgt 3-5 Tage.
(7) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zum Fristablauf die Ware an das Transportunternehmen übergeben worden ist.
(8) Beginn und Einhaltung unserer Liefer- und/oder Leistungsfristen bzw. -termine setzen die vollständige und ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungsleistungen voraus. Werden solche Mitwirkungsleistungen nicht rechtzeitig erbracht, verlängern sich die Fristen bzw. Termine um einen angemessenen Zeitraum, es sei denn wir haben die Verzögerung zu vertreten. Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge unseres Verschuldens von uns nicht eingehalten, so ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen.
(9) Wenn der Kunde bei uns im Rahmen einer Bestellung mehrere Artikel bestellt, für die unterschiedliche Lieferzeiten gelten, versenden wir die Ware in einer gemeinsamen Sendung, sofern wir nichts anderes vereinbart haben. In diesem Fall gilt für die Warensendung insgesamt die Lieferzeit, die für den Artikel mit der längsten Lieferzeit gilt.
 (10) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden dies unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.

 7. Höhere Gewalt / Selbstbelieferung

(1) Bei nicht von uns verschuldeter nicht oder nicht rechtzeitiger Lieferung oder Leistung unserer Vorlieferanten trotz ordnungsgemäßer und ausreichender Eindeckung vor Vertragsschluss mit dem Kunden entsprechend der Quantität und Qualität aus unserer Liefervereinbarung mit dem Kunden (kongruente Eindeckung) oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, werden wir den Kunden rechtzeitig über die Lieferbehinderung informieren. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinaus zuschieben zuzüglich einer angemessen Anlauffrist oder wegen des nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise unter Rückerstattung einer bereits für den nicht erfüllten Teil erbrachten Gegenleistung, sofern wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und kein Beschaffungsrisiko gemäß § 276 BGB oder eine Liefergarantie übernommen haben. Der höheren Gewalt stehen insbesondere gleich: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, amtliche Reisewarnungen, Seuchen, Epidemien, Pandemien, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Betriebsstörungen aller Art wie z.B. durch Feuer, Wasser, Maschinenschäden und unverschuldete Transportverzögerungen sowie alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.
 (2) Dieses gilt auch entsprechend, soweit solche Ereignisse bei unseren Vorlieferanten, Subunternehmern oder Erfüllungsgehilfen vorliegen.
(3) Ist dem Kunden infolge der Lieferbehinderung aufgrund der vorgenannten Ereignisse ein Festhalten am Vertrag objektiv nicht zumutbar, so ist der Kunde berechtigt nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist wegen des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen
(4) Das Risiko eine bestellte Ware besorgen zu müssen (Beschaffungsrisiko), übernehmen wir nicht. Dies gilt auch bei der Bestellung von Waren, die nur ihrer Art und ihren Merkmalen nach beschrieben, ist (Gattungswaren). Wir sind nur zur Lieferung aus unserem Warenvorrat und der von uns bei unseren Lieferanten bestellten Waren verpflichtet.

8. Exportkontrolle

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung, und die exportkontrollrechtlichen Rechtsvorschriften der Europäischen Union, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-Use-VO) und die personen- und länderbezogenen Embargoverordnungen, einzuhalten.
(2) Der Kunde hat uns angemessene Informationen über die Endverwendung der zu liefernden Ware zu übermitteln. Der Kunde verpflichtet sich weiter, uns auf entsprechende Anforderung ordnungsgemäße Endverbleibsdokumente zur Vorlage bei der jeweils zuständigen Behörde auszustellen und im Original zu übersenden.
(3) Wir geraten nicht in Verzug (§ 286 BGB), wenn wir an einer rechtzeitigen Lieferung aufgrund der Durchführung eines außenwirtschaftsrechtlichen Antrags- und Genehmigungsverfahrens gehindert sind. Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich um die Dauer der durch dieses Verfahren und etwaiger Rechtsbehelfsverfahren bedingten Verzögerung.
(4) Werden erforderliche Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigungen oder anderweitige außenwirtschaftsrechtliche Genehmigungen oder Freigaben von den zuständigen Behörden nicht erteilt oder stehen sonstige rechtliche Hindernisse aufgrund der von uns zu beachtenden außenwirtschaftsrechtlichen und embargorechtlichen Vorschriften der Erfüllung des Vertrags bzw. der Lieferung entgegen, sind wir berechtigt, vom Vertrag bzw. von der einzelnen Lieferverpflichtung zurückzutreten. Rechte des Kunden insbesondere in Form von Schadenersatzansprüchen, bestehen in diesem Fall nicht. Stehen sonstige Hindernisse aufgrund der von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von ihren Lieferanten zu beachtenden zoll-, außenwirtschafts- und embargorechtlichen Vorschriften der Erfüllung des Vertrags bzw. der Lieferung entgegen, sind wir berechtigt, vom Vertrag bzw. von der einzelnen Lieferverpflichtung zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden aus diesem Grund sind ausgeschlossen.
(5) Für Schäden und Aufwendungen, die uns durch die schuldhafte Nichtbeachtung der europäischen und/oder jeweils einschlägigen nationalen Exportbestimmungen oder Embargovorschriften durch den Kunden entstehen, haftet der Kunde uns gegenüber in vollem Umfang.

9. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungen des Kunden aus dem Liefervertrag vor („Vorbehaltsware“). Sind jedoch weitere Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns noch nicht vollständig bezahlt, behalten wir uns darüber hinaus das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Verbindlichkeiten vor.
(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder Verarbeitung sowie Verbindung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab und zwar unabhängig, ob die Kaufsache ohne oder nach einer Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt oder ein Insolvenzantrag gestellt ist.
(3) Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware wird stets für uns vorgenommen, ohne uns jedoch zu verpflichten. Bei Be- oder Verarbeitung der Ware erwerben wir Eigentum an der neuen Ware bzw. bei Verwendung von Waren verschiedener Lieferanten entsprechendes Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis der Rechnungswerte (einschl. Umsatzsteuer) der bei der Verarbeitung verwandten Waren.
(4) Bei untrennbarer Verbindung oder Vermischung von Vorbehaltsware mit nicht in unserem Eigentum stehenden anderen Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgt eine Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt.
(5) Der Kunde verwahrt unser Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Auf unsere Anforderung hat der Kunde jederzeit alle erforderlichen Auskünfte zur Verfolgung unserer Eigentums- und/oder Miteigentumsrechte zu erteilen.
(6) Der Kunde hat die Vorbehaltsware entsprechend dem jeweiligen Wiederbeschaffungswert, insbesondere gegen Diebstahl und Feuer zu versichern, sowie eine Elementarschutzversicherung, die insbesondere Wasser und Sturmschäden abdeckt, abzuschließen. Ansprüche gegenüber der Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadenfall werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an.
(7) Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn unser Eigentum gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns angefallene gerichtlichen und außergerichtliche Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(8) Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, Sicherheiten freizugeben, wenn und soweit die Summe der vom Kunden gewährten Sicherheiten die Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung um 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

10. Gewährleistung

(1) Der Kunde hat die gelieferte Ware, auch bei vorheriger Lieferung von Mustern, unverzüglich nach der Ablieferung, im Fall einer Versendung durch uns nach Warenanlieferung, zu untersuchen. Mängelrügen sind unverzüglich mindestens in Textform zu erheben. Bei versteckten Mängeln ist die Rüge unverzüglich nach Feststellung zu erheben. Offensichtliche Transportschäden sind dem jeweiligen Spediteur oder Zusteller unverzüglich anzuzeigen.
 (2) Ist die Ware mangelhaft und hat der Kunde den Mangel ordnungsgemäß angezeigt, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgenden Maßgaben zu:
 - wir haben zunächst das Recht, nach unserer Wahl in angemessener Frist entweder den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Ware zu liefern (Nacherfüllung), wobei wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zutragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde;
 - wir behalten uns zwei Nacherfüllungsversuche vor. Sollte die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen und dem Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar sein, so kann der Kunde entweder vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen;
- für Ansprüche auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die Regelungen gemäß Ziffer 11.
(3) Mängelansprüche des Kunden verjähren nach Ablauf eines Jahres. Anstelle dieser Frist von einem (1) Jahr gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen bei Ansprüchen aus einer Garantie, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne § 276 BGB, Ansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Handeln unsererseits oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns. Des Weiteren, wenn gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend festgelegt ist, insbesondere in den Fällen der § 438 Abs.1 Nr.2 BGB (Ansprüche wegen der Mangelhaftigkeit einer Ware, wenn sie entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat), § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel), §§ 478, 445a Abs. 1, 445b Abs. 1 BGB (Rückgriff in der Lieferkette). § 305b BGB (Vorrang der Individualabrede) bleibt unberührt. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(4) Rückgriffsansprüche gegen uns im Fall eines gesetzlichen Lieferregress in der Lieferkette setzen die Beachtung von Rügepflichten voraus und bestehen nur im gesetzlichen Umfang und nur insoweit die Inanspruchnahme des Kunden berechtigt war und der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen oder Kulanzregelungen getroffen hat.
(5) Sachmängel sind insbesondere nicht:
Gebrauchsbedingter oder sonstiger natürlicher Verschleiß; Beschaffenheit oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, Gebrauch, Lagerung oder Aufstellung, der Nichtbeachtung von Einbau- oder Behandlungsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung oder mangelnder bzw. falscher Wartung oder Pflege entstehen; Beschaffenheit der Ware oder Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen. Unterschiede in der Farbe und Materialcharakteristik bei eingefärbten Kunststoffen entstehen herstellungsprozessbedingt. Sie stellen innerhalb der vereinbarten oder branchenüblichen Toleranzen oder ansonsten bei Geringfügigkeit keinen Mangel dar.
(6) Alle Angaben über unsere Produkte, vor allem Qualitäts-, Farb-, Maß-, Passform-, Ausrüstungs- und Gewichtsangaben, geben nur Annäherungswerte wieder und sind keine Beschaffenheitsangaben.
(7) Unsere Produkte können von den Angaben und Bildern im Online-Shop abweichen. Wir behalten uns ausdrücklich Konstruktionsveränderungen und gesetzlich vorgeschriebene Änderungen, vor allem geringfügige Veränderungen sowie technisch nicht vermeidbare Qualitäts-, Farb-, Design oder Maßveränderungen, vor.
(8) Die Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation und Funktion sowie der Verwendungszweck unserer Waren bestimmt sich nur nach unserer Produktspezifikation und/oder Leistungsbeschreibung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch uns oder Dritte stellen keine Beschaffenheitsangaben der Ware dar. Hinweise auf technische oder gesetzliche Normen oder Katalogangaben dienen lediglich zur Beschreibung und stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, zugesicherte Eigenschaften oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Garantien über die Beschaffenheit oder Haltbarkeit unserer Waren müssen in der Auftragsbestätigung als solche gekennzeichnet sein; dies gilt auch bei Lieferungen von Mustern und Proben.
(9) Alle Angaben und Auskünfte bezüglich unserer Produkte und Serviceleistungen erteilen wir sorgfältig nach bestem Wissen. Die Anwendung, Eignung und Verarbeitung der bezogenen Produkte für den konkreten vom Kunden beabsichtigten Einsatzzweck liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Insbesondere, sofern das Produkt im medizinischen, pharmazeutischen Bereich oder lebensmittelbereich verwendet werden soll, ist es vorab vom Kunden in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten hierauf zu prüfen. Auch Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Tests für die jeweiligen individuellen Zwecke.
(10) Recyclingrohstoffe werden von uns sorgfältig ausgewählt. Regenerat Kunststoffe können dennoch von Charge zu Charge größeren Schwankungen in Oberflächenbeschaffenheit, Farbe, Reinheit, Geruch und physikalischen oder chemischen Eigenschaften unterliegen; dies berechtigt den Kunden nicht zu Mängelrügen uns gegenüber. Wir werden jedoch auf Wunsch etwaige Ansprüche gegen Vorlieferanten an den Kunden abtreten; eine Gewähr für den Bestand dieser Ansprüche übernimmt der Lieferant nicht.
(11) Kostenlose Musterteile dienen lediglich zur Anschauung, Information und zu ersten Prüfzwecken des Kunden. Für den Weiterverkauf oder die Verwendung solcher kostenlosen Musterteile im Rahmen der Kundeneigenen Serienproduktion sind diese Musterteile ausdrücklich nicht geeignet, vorgesehen oder von uns zugelassen.

11. Haftung

(1) Wir haften auf Schadenersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend kurz „Schadenersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten
- bei Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;
- für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, wobei im Fall einfacher Fahrlässigkeit und sofern kein Fall der nachstehenden Spiegelstriche vorliegt, nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten solche sind, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf;
- im Falle der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;
- soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit unserer Ware oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder Beschaffenheitsrisikos im Sinn von § 276 BGB übernommen haben;
- aufgrund der zwingenden Haftung des Produkthaftungsgesetzes;
- aufgrund sonstiger gesetzlicher zwingender Haftung.
(2) Unsere Haftung ist im Fall einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach für jeden Schadenfall begrenzt auf eine Haftungshöchstsumme in Höhe von 10.000 €. Das gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben, Gesundheit, Ansprüchen aufgrund der zwingenden Haftung des Produkthaftungsgesetzes sowie im Fall einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder Unterlassens oder einer Garantie oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht oder in Fällen gesetzlich zwingender abweichender höherer Haftungssummen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(3) Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieses in gleichem Umfang auch im Hinblick auf die Haftung unserer Organe, leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, unseren Subunternehmern und Zulieferer und Vertretern und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.
(4) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Haftungsbestimmungen nicht verbunden.

12. Schutz- und Nutzungsrechte

(1) Für Ansprüche aufgrund einer Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen, die in den vom Kunden beabsichtigten Verwendungsländern veröffentlicht sind, trägt der Kunde die Verantwortung. Ausgenommen hiervon sind solche Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder vom europäischen Patentamt oder in einem der folgenden Staaten, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien oder USA veröffentlicht ist. Sofern wir in diesen Ausnahmefällen die Schutzrechtsverletzung zu vertreten haben, so stellen wir den Kunden im Rahmen und Umfang der gesetzlichen Bestimmungen von allen Ansprüchen Dritter aus der Benutzung solcher Schutzrechte frei.
(2) Dem Kunden wird die Nutzung unserer geschützten Marken zu Werbezwecken jeglicher Art untersagt. Dies gilt nicht, wenn es sich um die Platzierung von unseren Produkten in Katalogen, auch elektronischer Art, handelt oder für weitergehende Nutzungen zuvor eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit uns getroffen wurde.
(3) Wir behalten uns alle Rechte, insbesondere Eigentums-, Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte, an allen unseren Patent- und Markenrechten und sonstigen, dem Kunden überlassenen - auch in elektronischer Form - Informationen, Angeboten, Kalkulationen, Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen, Daten und Mustern sowie Ideen, Know-how und praktischem Erfahrungswissen, insbesondere wie es auch in Zeichnungen, Mustern und Projekten zum Ausdruck kommt, ausdrücklich vor.
(4) Werden Waren durch uns hergestellt oder verarbeitet bzw. bearbeitet und hat der Kunde hierfür eine Spezifizierung, insbesondere Bilder, Entwürfe oder Vorlagen vorgelegt, hat der Kunde uns von jeglichem Verlust, Schaden, Kosten und sonstiger Ausgaben freizuhalten, weil sich die vertragliche Herstellung, Be- oder Verarbeitung, Nutzung oder der Verkauf als aufgrund der Spezifizierung des Kunden als Bruch eines Patentes, Copyright, Warenzeichen oder sonstigem Schutzrecht eines Dritten herausstellt.

13. Compliance

Als Unternehmen der Kunststoffindustrie haben wir uns dem Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Kunststoffverarbeitenden Industrie e.V. (GKV) verpflichtet und nehmen so Stellung zu den wichtigen Themen wie kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben, ethischen und sozialen Grundsätzen und globalen Richtlinien. Der Kodex ist unter
 https://www.gkv.de/de/service/compliance-verhaltenskodex.html
und unser diesbezügliches Zertifikat unter
https://www.poeppelmann.com/de/unternehmen/service/downloads/
abrufbar.

14. Datenschutz

Wir erheben und speichern die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung, die unter https://shop.kapsto.com/Service-Information/Datenschutz/ abgerufen werden kann.

15. Hinweis

Gemäß §15Abs.1S.1 Verpackungsgesetz sind wir verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen (Transportverpackungen sind Verpackungen, die die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,)
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen (Mehrwegverpackungen sind Verpackungen, die dazu konzipiert und bestimmt sind, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden und deren tatsächliche Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht sowie durch geeignete Anreizsysteme, in der Regel durch ein Pfand, gefördert wird)
Wird demzufolge bei Lieferung eines Produktes das entsprechend vorgenannte Verpackungsmaterial von uns verwendet, nehmen wir die gebrauchten, restentleerten Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von uns in Verkehr gebrachten am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurück. Im Rahmen wiederkehrender Belieferungen kann die Rücknahme auch bei einer der nächsten Anlieferungen erfolgen. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher.

16. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist der Ort unseres liefernden Werkes.
(2) Diese Vereinbarung und die über diesen Online-Shop zustande gekommenen Vereinbarungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).
(3) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichtsstands an unserem Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt auch am Sitz des Kunden zu klagen.